MAINZ
06.10.2024
Abgesagt
Start und Ziel
Am Rathaus
55116 Mainz
Aus organisatorischen Gründen musste der Lauf in Mainz 2024 abgesagt werden. Wir bitten vielmals um Entschuldigung und hoffen Sie nächstes Jahr begrüßen zu dürfen!
Zum siebten Mal findet der Benefizlauf Charity Walk & Run in Mainz statt. Der Lauf findet zugunsten des Fördervereins für Tumor- und Leukämiekranke Kinder e.V. und Humanity First e.V. statt. Die Startgelder fließen zu 100% in den Spendentopf. Die Strecke verläuft am Rheinufer vom Kurfürstlichen Schloss bis zum Winterhafen entlang mit Start und Ziel hinter der Rheingoldhalle bzw. hinter dem Rathaus. Veranstalter des Benefizlaufes ist die Ahmadiyya Muslim Jugendorganisation (www.ahmadiyyajugend.de).
Spendenempfänger
Förderverein für Tumor- und Leukämiekranke Kinder e.V.
Der Förderverein für Tumor- und Leukämiekranke Kinder e.V. Mainz wurde 1984 von Eltern betroffener und ehemals betroffener Kinder gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt die Situation für Familien mit krebskranken Kindern etwas erträglicher zu machen.
Humanity First Deutschland e.V.
Humanity First ist eine internationale Hilfsorganisation, die mit dem Ziel gegründet wurde, Leben und Würde der Menschen zu sichern und zu wahren. Humanity First ist unpolitisch und setzt sich vor allem in den Gebieten ein, wo die Ärmsten und Hilfsbedürftigsten leben, wobei Herkunft, Kultur oder Religionszugehörigkeit der Betroffenen keine Rolle spielen.
Disziplinen
10 km Lauf
5 km Lauf
5 km Walking, Nordic-Walking, Wandern
800 m Kinderlauf
Startgeld = Spende
Erwachsene: 15 €
Kinder (bis einschl. 12 Jahre): kostenlos
+ 5 € Pfand für den Mehrweg Transponder (zu zahlen vor Ort)
Startgelder fließen zu 100 % an die Hilfseinrichtungen!
Ablauf des Charity Walk & Run
10:00 Uhr Anmeldung/Abholung der Startnummern
11:00 Uhr Begrüßung durch den Moderator
11:30 Uhr Startschuss 800 m Kinderlauf
12:00 Uhr Startschuss 5 km Walker, 5 km und 10 km Läufer/innen
13:00 Uhr Pause und Verpflegung (kostenfreie Getränke und Obst)
13:30 Uhr Siegerehrung und Grußworte
14:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Leistungen
Elektronische Zeitmessung mit Mehrweg Transpondern
Zieleinlauffoto
Preisverleihung der besten drei Teilnehmerinnen und der besten drei Teilnehmer je Disziplin
Aufnahme der Wertung mit Namen in der Bestenliste
Personalisierte Urkunden für jeden (können nach der Veranstaltung online unter Ergebnisse heruntergeladen werden)
Trinkwasser auf der Strecke und im Zielbereich
Charity Kinderlauf
Kinder bis einschließlich 12 Jahren nehmen an dem Kinderlauf teil. Der Kinderlauf wird ebenfalls als Wettkampf veranstaltet. Schulen werden animiert mit ihren Schulklassen an dem Kinderlauf teilzunehmen und sich gemeinsam als Gruppen anzumelden.
Anmeldung
Die Anmeldung und die Abholung der Startnummern erfolgt im Anmeldungszelt. Eine vorherige Online-Anmeldung unter dem Menüpunkt “Teilnehmen” ist erwünscht. Im Anmeldungszelt werden auch Charity Walk & Run T-Shirts angeboten.
Anmerkung: Anmeldung und Abholung der Startnummern vor Ort bis 45 Min vor dem Lauf möglich!
Spende
Die Spenden gehen zu 80 % an den Förderverein für Tumor- und Leukämiekranke Kinder e.V. und zu 20 % an Humanity First.
Wettbewerb
Unter allen Disziplinen findet ein Wettbewerb statt. Die besten drei Teilnehmer (m/w) des 5 km Lauf, 5 km Walking, 10 km Lauf und des Kinderlaufes erhalten Preise und werden auf der Bühne geehrt.
Zeitmessung
Bei dem 5 km Lauf, 10 km Lauf und dem Kinderlauf wird die Zeit mithilfe von Mehrweg Transpondern und einer Bodenantenne von Race Result gemessen. Den Zeitnahmechip erhalten Sie mit Ihren Startunterlagen. Der Transponder wird am Laufschuh befestigt.
Für den Transponder wird ein Pfand von 5 € fällig. Das Pfand kann nicht online gezahlt werden, sondern muss am Veranstaltungstag vor Ort gezahlt werden. Nach dem Lauf erhalten Sie mit Rückgabe des Transponders das Pfand zurück.
Gepäckaufbewahrung und Umkleidekabine
Auf dem Veranstaltungsgelände finden Sie in einem Zelt die Gepäckaufbewahrungsstelle. Hier können Sie ihr mitgebrachtes Gespäck aufgeben. Außerdem gibt auch Umkleidekabinen auf dem Gelände.
Teilnahmebedingungen
Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Benefizlauf Charity Walk & Run erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände. Ausgenommen von dieser Freistellung sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt jede/r Teilnehmer/in verbindlich, dass gegen seine/ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Den Haftungsausschluss erkennt jede/r Teilnehmer/in mit seiner/ihrer Anmeldung an.
Versicherung
Der Veranstalter hat eine gesetzliche Haftpflicht im Rahmen einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Erklärung
Mit meiner Anmeldung und Teilnahme am Charity Walk & Run erkläre ich verbindlich, dass ich an dieser Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnehme. Hiermit stelle ich den Veranstalter ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen frei, insbesondere aufgrund eines Unfalls. Dieser Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ausgenommen von dieser Freistellung sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme am Lauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und DVD, ohne Vergütungsansprüche meinerseits zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken genutzt werden. Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Spende.
Verhaltensregeln
Eine Gefährdung von anderen Teilnehmern ist auszuschließen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten andere gefährden, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.